Antrag als Gastinvestor in Ungarn 2026: Schritt für Schritt, Unterlagen und Fristen

Von Darya Melnik · Aktualisiert am · Fakten anhand der unten genannten Quellen geprüft

Die Donau in Budapest zur blauen Stunde, am Ufer das beleuchtete Parlament und die Budaer Burg

Das ungarische Verfahren hat zwei Hälften: ein Visum im Ausland und einen Titel in Ungarn. Die meisten Fehler passieren an der Nahtstelle, bei den Fristen. Hier die Reihenfolge, wie die OIF sie beschreibt, geprüft am 26. Oktober 2026 im Merkblatt der OIF und in den FAQ.

Schritt 1. Die Herkunft der Mittel vorbereiten

Damit fange ich immer an. Die OIF verlangt einen Nachweis der rechtmäßigen Herkunft des Geldes: eine öffentliche oder private Urkunde (etwa einen Kauf- oder Schenkungsvertrag) oder den Nachweis steuerpflichtiger Einkünfte aus Arbeit oder Geschäft. Erwartet werden aktuelle Unterlagen. Ist dieser Teil schwach, hilft der Rest nicht.

Schritt 2. Das Gastinvestor-Visum

Sie beantragen es bei einem ungarischen Konsulat im Land Ihrer Staatsangehörigkeit oder Ihres dauerhaften oder gewöhnlichen Aufenthalts. Unterlagen laut OIF:

  • das Antragsformular;
  • eine Bescheinigung über MNB-registrierte Fondsanteile oder eine Erklärung über die geplante Investition mit einer Bankbestätigung, dass das Geld verfügbar ist;
  • Nachweis der rechtmäßigen Herkunft der Mittel;
  • ein Dokument zur Unterkunftsadresse in Ungarn;
  • ein gültiges Reisedokument;
  • ein Foto.

Die Visumgebühr beträgt 110 €. Das Visum gilt 6 Monate und ist nicht verlängerbar. Die OIF prüft in dieser Phase UN- und EU-Sanktionen und kann das Visum bei einer Schengen-Ausschreibung, einer Ausweisung oder falschen Angaben entziehen. Krankenversicherung und Lebensunterhalt werden laut FAQ hier nachgewiesen, nicht später.

Schritt 3. Die Investition

Wenn Sie mit einer Erklärung beantragt haben, muss die Investition laut OIF innerhalb von 3 Monaten nach Erteilung des Visums abgeschlossen sein. Den Nachweis laden Sie innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise über Enter Hungary hoch. BRIDGES beschreibt die Frist als 3 Monate ab der ersten Einreise. Ich würde der strengeren Lesart der OIF folgen und ab dem Visumdatum rechnen.

Schritt 4. Der Aufenthaltstitel in Ungarn

Beantragt wird nur aus Ungarn heraus, innerhalb von 30 Tagen nach der ersten Einreise. Es gibt zwei Wege:

  1. Online über Enter Hungary. Ein Bevollmächtigter kann nur auf diesem Weg einreichen.
  2. Persönlich bei einer Regionaldirektion der OIF. In Budapest und im Komitat Pest ist das die Zentrale Regionaldirektion, nur mit Termin.

In beiden Fällen müssen Sie für Fingerabdrücke und Foto persönlich erscheinen. Unterlagen: gültiger Pass, ein Foto und ein Unterkunftsnachweis (Mietvertrag, Erklärung über Gefälligkeitsunterkunft, Eigentum oder bezahlte Reservierung). Der Investitionsnachweis wird als Mängelbehebung hochgeladen. Die Gebühr laut OIF-Liste: 26.000 Forint online oder 39.000 Forint persönlich.

Schilf und ein gewundener Wasserlauf in der flachen Puszta des Nationalparks Hortobágy

Schritt 5. Entscheidung und Karte

Die Verwaltungsfrist der OIF beträgt 21 Tage, ohne die Zeit für den Investitionsnachweis oder fehlende Unterlagen. Die Karte kommt per Post. Bei Ablehnung können Sie innerhalb von 8 Tagen Widerspruch einlegen, und laut OIF auch neu beantragen.

Wie lange es wirklich dauert

QuelleAngabe
OIF21 Tage für die Entscheidung über den Titel
BRIDGES, Artikel zum Golden VisaPrüfung etwa 4 bis 6 Wochen
BRIDGES, Programmseite4 bis 6 Monate bis zum Status
BRIDGES, Artikel Aufenthalt oder Staatsbürgerschaftinsgesamt etwa 6 Monate mit Prüfung, Visum, Investition und Karte

Das sind weniger Widersprüche als unterschiedliche Startpunkte. Planen Sie etwa ein halbes Jahr ein.

Nach Erhalt der Karte

Änderungen bei den Investitionsdaten melden Sie der OIF innerhalb von 5 Tagen. Die Verlängerung beantragen Sie online mindestens 30 Tage vor Ablauf, solange Sie die Anteile noch halten. Der Titel kann laut FAQ länger gelten als Ihr Pass, erneuern Sie ihn also rechtzeitig und informieren Sie die OIF.

Fragen und Antworten

Wo beantrage ich das Visum?

Bei einem ungarischen Konsulat in dem Land, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen oder in dem Sie dauerhaft oder gewöhnlich leben.

Wie lange gilt das Gastinvestor-Visum?

Sechs Monate, eine Verlängerung ist nicht möglich.

Wann muss ich den Aufenthaltstitel beantragen?

Innerhalb von 30 Tagen nach der ersten Einreise mit dem Gastinvestor-Visum. Visumfreie Antragsteller rechnen 30 Tage ab der ersten rechtmäßigen Einreise.

Wie lange braucht die OIF?

Die Verwaltungsfrist beträgt 21 Tage, ohne die Zeit für den Investitionsnachweis und das Nachreichen fehlender Unterlagen.

Muss ich Dokumente übersetzen lassen?

Ausländische Dokumente, die nicht auf Englisch sind, brauchen laut FAQ der OIF eine beglaubigte ungarische Übersetzung.

Quellen

Geprüft am 26. Oktober 2026. Regeln und Gebühren ändern sich, bestätigen Sie sie daher vor jedem Antrag bei den offiziellen Stellen.